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Ungelesen 24.10.14, 17:23   #1
Benutzerbild von Elvis
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Elvis ist offline
Elvis
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Youporn-Abmahnungen: Vorsicht vor neuer Abzock-Masche

Zitat:
Einmal mehr sorgen Porno-Abmahnungen im Netz für Unruhe, diesmal zu Youporn. Die in Deutschland verschickten Schreiben (hier ein Beispiel (pdf)) sind nach Einschätzung deutscher Anwälte jedoch ein Fake.

Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte hat ein Abmahn-Schreiben veröffentlicht, das angeblich von dem britischen Anwalt Robert Barber im Namen des Rechteinhabers xfun film Ltd. verschickt wurde.

Youporn-Abmahnung: 280 Euro Schadensersatz

Die Abmahnung verlangt einen Schadensersatz in Höhe von 280 Euro und eine Unterlassungserklärung. Die fordert unter anderem, dass der Abgemahnte den Film "Sucking housewifes reloaded - Julias pleasure" nicht auf Streamingdiensten wie youporn.com oder xhamster.com konsumiert.

Laut Rechtsanwalt Tobias Röttger von GGR hat der britische Anwalt, der tatsächlich existiert, bestritten, diese Abmahnungen verschickt zu haben. Zudem sei der zugrunde gelegte Gegenstandswert der Abmahnungen nicht nachvollziehbar. Es deutet also einiges darauf hin, dass es sich bei diesen Abmahnungen um einen Fake handelt.

Röttgers Fazit: "Wir können nur davon abraten, bei Erhalt einer solchen Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben." Und vor allem solle man kein Geld überweisen - das würde man vermutlich nie wiedersehen. (cm)


Quelle:Chip.de

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Ungelesen 29.10.14, 02:17   #2 Top
Benutzerbild von Galil301961
Mitglied seit: Oct 2014
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Galil301961 ist offline
Galil301961
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Youporn-Abmahnungen: Vorsicht vor neuer Abzock-Masche

Mich würde an der Stelle interessieren wie die Verfasser dieser Schreiben
an die Adressen der angemahnten User gekommen sind ?
Bei der "Weihnachtsabmahnwelle" im letzten Jahr bei RedTube
haben ja mehrere Parteien Hand in Hand gearbeitet und selber
dafür gesorgt das ein "Straftatbestand" überhaupt erst entstanden ist...
Dazu muss ein Anwalt eine Eidesstattliche Versicherung bei Gericht
abgeben das die IP Adressen richtig sind um die Provider zur Herausgabe
der Klardaten zwingen zu können.

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