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Ungelesen 01.06.16, 20:39   #1
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Störerhaftung ist Geschichte: Bundesrat beschließt umstrittenes Gesetz

Ausgetrickst: WLAN-Störerhaftung weg - Abmahnungen aber nicht



Noch in dieser Woche soll die Neufassung des Telemediengesetzes (TMG), mit der der Betrieb freier WLANs endlich ohne größere juristische Risiken möglich werden soll, durch den Bundestag gehen. Was da von den Regierungsparteien bereits gefeiert aber unter Verschluss gehalten wurde, ist nun endlich bekannt geworden.

Und es bestätigen sich die Befürchtungen all jener, die bereits davor warnten, zu früh zu feiern. Denn was dort im wohl kommenden Gesetz tatsächlich steht, fällt sogar hinter die vielfach kritisierten früheren Entwürfe zurück. All das, was sich viele Nutzer eigentlich gewünscht hätten, steht zwar in der Begründung für die Gesetzenänderung - doch ist diese eben letztlich für die zuständigen Gerichte nicht unbedingt bindend.

Im Gesetzestext selbst gibt es lediglich eine kurze Ergänzung. Dort wird ein dritter Absatz zum §8 TMG hinzugefügt: "Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen."

Dies bedeutet durchaus ein Ende der Störerhaftung als solches, wie es verschiedene beteiligte Politiker gefordert hatten. Wer sein WLAN öffnet, ist für mögliche Rechtsverletzungen anderer Nutzer, die darüber online gehen, nicht haftbar zu machen. So bleibt der Betreiber vor möglichen Schadensersatzansprüchen durch Rechteinhaber verschont, ebenso wie vor einer Strafe, wenn ein User illegale Materialien über den Anschluss verbreitet. Im Wesentlichen ist das aber ohnehin schon lange die gängige Praxis vor den Gerichten.

Keiner rührt die Abmahn-Anwälte an
Nicht ausgeschlossen wird hingegen, dass gegenüber dem WLAN-Betreiber Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Auf diesen beruht aber letztlich quasi das gesamte Geschäft der Abmahnindustrie: In nahezu allen Fällen geht es in den Schreiben darum, dass der Anschlussinhaber über eine Unterlassungserklärung verpflichtet werden soll, die fraglichen Vergehen zukünftig nicht mehr zuzulassen. Und für die Beauftragung des Anwaltes wird ihm dann eine Rechnung gestellt. Das ist auch zukünftig möglich - lediglich in der Begründung wird ausgeführt, dass die Autoren der neuen Regelung darauf hoffen, dass die Abmahnungen in solchen Fällen verschwinden.

Das würde aber nur passieren, wenn sich die WLAN-Betreiber weigern, mehrere hundert oder tausend Euro zu bezahlen und das noch höhere finanzielle Risiko eines Rechtsstreits auf sich nehmen. Spätestens wenn irgendeine Instanz sich dann an den Europäischen Gerichtshof wendet, der hier bereits klare Aussagen zu Gunsten der Anschlussinhaber gefällt hat, dürfte man dann den Prozess gewinnen - und wäre im besten Fall mit tausenden Euro in Vorleistung gegangen.

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Ungelesen 01.06.16, 22:32   #2 Top
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Störerhaftung ist Geschichte: Bundesrat beschließt umstrittenes Gesetz

Tja, wer hätte das gedacht. Das neue Gesetz ist kein Freibrief für Leute, die meinen, sie könnten sich einfach alles nehmen, ohne dafür zu bezahlen. Insofern hat manch einer vielleicht tatsächlich zu früh gefeiert.
Ungewöhnlich ist zudem nicht, dass ein Gesetz keine Begründung enthält. Genauer gesagt ist das sogar der Regelfall.

Geht es darum, weitere Vergehen zukünftig nicht mehr zuzulassen, müsste man halt schauen, ob sich das z.B. hardwareseitig realisieren lässt, indem man bestimmte Protokolle sperrt. So viele sind es ja nicht, die eine "abmahnfähige" Urheberrechtsverletzung ermöglichen.
Und wenn einem die Beauftragung des Rechtsanwalts in Rechnung gestellt wird, gilt das selbe, wie bei allen anderen Abmahnungen auch. Es ist ein Angebot zu einer außergerichtlichen Einigung, das niemand annehmen muss.

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Ungelesen 17.06.16, 20:07   #3 Top
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Störerhaftung ist Geschichte: Bundesrat beschließt umstrittenes Gesetz

Störerhaftung ist Geschichte: Bundesrat beschließt umstrittenes Gesetz



Nach Jahren des Streits und noch immer nicht endgültig ausgeräumten Bedenken hat sich der Bundesrat heute für die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Netzwerken ausgesprochen. Die Politiker setzten damit einen vorläufigen Schlussstrich unter die längst fälligen Änderungen im Telemediengesetz. Im Wortlaut des Bundesrats heißt das: "Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften - etwa für unberechtigtes Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen." Ob das so nun aber auch gelungen ist, bezweifeln einige Rechtsexperten. Mit der vom Bundesrat am 17. Juni 2016 gebilligten Änderung des Telemediengesetzes soll klargestellt werden, dass ein WLAN-Anbieter in einem solchen Fall nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

Man hatte Änderungen in letzter Sekunde noch erhofft

Der Bundesrat folgt damit dem Vorschlag des neuen Entwurfs des Deutschen Bundestags, wie er erst Anfang des Monats bekannt wurde. Dass es dazu noch weitere Änderungen geben könnte, war von einigen Experten zwar gehofft, aber sicherlich nicht erwartet worden. So wurde die Gesetzesänderung heute auch durchgewunken.

Das Problem mit der Abschaffung der Störerhaftung: sie schließt zwar einige Lücken und regelt vor allem die Haftungsfrage im Grundsatz. Allerdings gibt es mit dem nun gefassten Grundsatz noch immer keine endgültige Rechtssicherheit für Betreiber von offenen Netzwerken. Die beschlossene Änderung könnte dagegen eine neue Flut an Klagen vor den deutschen Gerichten hervorrufen, da es noch immer eine Darlegungslast des Anschlussinhabers gibt, die im Falle von Rechtsverstößen wie Urheberrechtsverletzung zunächst erfüllt werden muss.

Das Gesetz wird aller Voraussicht nach im frühen Herbst in Kraft treten: Nach dem Beschluss durch den Bundesrat wird es nun dem Bundespräsidenten vorgelegt, nach dessen Unterschrift im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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